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Im September klärt eine Pilotstudie zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche  die Fragen nach  Archiven, dem Umgang mit den Akten, deren Inhalt und welche anderen Quellen existieren. Ein dreijähriges Folgeprojekt wird die Aufarbeitung vertiefen.

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) – haben 2021 gemeinsam entschieden, ein unabhängiges wissenschaftliches Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Erwachsenen durch katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige in der Schweiz seit den 1950er Jahren durchzuführen. Dazu haben sie der Universität Zürich einen Forschungsauftrag erteilt. Im Zentrum stehen dabei die Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglichten und die verhinderten, dass dieser aufgedeckt und geahndet wurde.

Am 12. September 2023 wird der Schlussbericht des einjährigen Pilotprojekts veröffentlicht. Er wird erste grundlegende Fragen klären: Welche Missbrauchs-relevanten Akten sind in den kirchlichen Archiven vorhanden? Wie wurde und wird mit diesen Akten umgegangen? Was ist ihnen zu entnehmen? Welche anderen Quellen gibt es?

Ende Juni 2023 haben SBK, RKZ und KOVOS zudem entschieden, die unabhängige historische Erforschung in einem dreijährigen Folgeprojekt 2024–2026 zu vertiefen. Damit will die Kirche ihre Verantwortung gegenüber den Betroffenen und der Gesellschaft wahrnehmen und ihre eigene Vergangenheit aufarbeiten. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen und dessen Ursachen noch entschiedener zu bekämpfen und weitere Opfer zu verhindern.

Mehr zum Projekt: www.missbrauch-kath-info.ch

Josef Stübi wurde am Sonntag, 26. Februar, in der Kathedrale von Solothurn zum Weihbischof geweiht. Hier finden Sie die schönsten Bilder von der feierlichen Prozedur sowie die zahlreichen guten Wünsche an den neuen Weihbischof im Bistum Basel.

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Das Bistum Basel beteiligt sich zum dritten Mal an der Aktion für Paare und für Familien während der Fastenzeit. 2023 läuft diese Aktion unter dem Motto: «7 Wochen gut gewürzt». Es geht dabei um genussvolle Momente und Impulse für die Partnerschaft sowie das gewisse Etwas für das Familienleben. 

Bei dem Projekt der Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung Bonn (AKF) machen nebst unserem Bistum auch das Bistum St. Gallen und viele Diözesen in Deutschland mit.

Würzige Impulse  so geht’s:
Je nach Anmeldung erhalten Paare bzw. Familien ab Aschermittwoch, 22. Februar bis Ostern, 9. April 2023 einmal wöchentlich eine Nachricht mit Anregungen in Form von Texten, Impulsen und Übungen rund um das Thema Partnerschaft bzw. Familie. Sie erhalten die Impulse per E-Mail oder per Link auf Ihr Smartphone.

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Bistums Basel

Drei Tage lang haben im Bistum Basel rund 80 Personen die Ergebnisse aus der «Wir sind Ohr»-Umfrage der Basis diskutiert. Auch «heisse Eisen» wurden angerührt. So verlangt die synodale Versammlung, dass auch Frauen und Verheiratete Zugang zu den Weiheämtern erhalten.

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Mit einer zwei Jahre lang dauernden Synode will Papst Franziskus weltweit alle Gläubigen zu Wort kommen lassen. Bischof Felix setzt grosse Hoffnungen in diese globale, gemeinsame Wegsuche und schildert, wie sich die Katholikinnen und Katholiken im Bistum Basel einbringen können.

 

Welche Chance sehen Sie in dieser Synode?

Bischof Felix Gmür: Die Bischofssynode 2023 beginnt jetzt, und zwar weltweit, nicht nur in Rom. Papst Franziskus will die Synode nicht mehr als Event in Rom, sondern als Prozess gestalten: Die Chance besteht also darin, möglichst viele Leute einzubeziehen und klarzumachen: Zum synodalen Prozess gehören alle. Das ist neu.

Warum sollen die Gläubigen an dieser Umfrage teilnehmen?

Sie sollen teilnehmen, um miteinander in Dialog zu treten. Es geht nicht in erster Linie darum, dass die Leute ein Statement für den Bischof oder für den Papst abgeben, sondern dass sie aufeinander hören, die Fragen miteinander diskutieren und dann gemeinsam vorangehen. Synode heisst gemeinsames Gehen. Zum Leben als Christin und Christ gehört, dass man sich miteinander über den Glauben austauschen kann, über den Ort, den die Kirche in meinem Leben oder in der Gesellschaft und im Staat haben soll.

Wie erreichen Sie anderssprachige Menschen aus den Missionen?

Wer die Fragen auf Deutsch nicht versteht, muss sie sich übersetzen lassen. In den Missionen gibt es ja viele Zweisprachige. Das ist ein erster Schritt, aufeinander zu hören und einander zu unterstützen. Unsere Dokumente sind auf Deutsch, für den Jura gibt es eine adaptierte Fassung auf Französisch. Die römischen Dokumente sind in der Regel auf Spanisch, Englisch, Italienisch und Französisch.

Und Kirchenferne?

Jede und jeder kann sich einbringen, es braucht keine Nähe zur Pfarrei. Man muss sich lediglich für die Sache interessieren und sich zu fünft zusammentun.

Jede Person kann sich frei vier weitere suchen?

Ja. Um aufeinander hören zu können, braucht es eine Gruppe. Es sollten mindestens fünf sein, um nicht einfach Einzelmeinungen zu hören. Je grösser die Gruppe ist, desto besser, sie ist nach oben offen. Die Gruppe spürt vielleicht: Hier gab es Austausch, da war zuerst Unverständnis und dann Verständnis. Darum geht es.

Die Fünfergruppe diskutiert die Fragen und gibt ihre Antworten elektronisch ein.

Ja, es gibt jeweils pro Frage eine Gruppenantwort. Die Gruppe kann auch sagen: «Wir haben keine Einigung gefunden». Sie kann auswählen zwischen verschiedenen vorgegebenen Antworten, die nach statistischen Methoden als die wahrscheinlichsten gelten und die über Fokusgruppen im Vorfeld bestimmt werden. Bei einigen Fragen wird zusätzlich ein Textfeld zur Verfügung stehen.

Rom hat zehn Themenfelder mit Fragen vorgegeben. Können Sie diese in konkrete, für die Schweiz relevante Fragen umformulieren?

Der Auftrag lautet nun, die Fragen aus Rom für unsere Bistümer zu adaptieren. Bei Nummer fünf geht es um «Mitverantwortung in der Sendung», bei Nummer neun um «Unterscheiden und Entscheiden». In diesen Punkten können wir sicherlich auf spezifisch für den Schweizer Kontext wichtige Themen eingehen.

Bleibt es beim «Aufeinander-Hören»? Wann geht der Prozess ins Handeln über?

Aufeinander-Hören ist bereits Handeln. Wenn ich weiss, was mein Gegenüber findet, gehe ich mit diesen Gedanken in mich und verändere mich vielleicht, und umgekehrt. Eine Handlungsoption könnte sein, dass eine Pfarrei sagt: In unserem Gebiet gibt es so viele Marginalisierte, wir müssen diese Menschen einbinden. Handlungsoptionen sind nicht nur von Rom zur Basis, sie sind gleichzeitig von unten nach oben.

Dennoch gibt es Themen, die nur in Rom entschieden werden können, etwa die bekannten heissen Eisen: mehr Mitbestimmung von Laien, Frauenordination, Umgang mit Homosexuellen. Was ist mit solchen Themen?

Diese Themen werden in Rom entschieden. Die Grundstruktur der Kirche ist nicht in Frage gestellt. Der Papst ist der Garant der Einheit dieser Kirche. Was die ganze Welt betrifft, etwa die Frauenordination, entscheidet am Schluss der Papst. Aber Rom will eben auch hören: Ist das wirklich das Wichtigste? Betrifft das viele Leute? Und was würde das ändern? Dazu haben wir diesen Prozess.

Die abschliessende Antwort des Papstes kann ganz anders aussehen als das, was den Schweizerinnen und Schweizern unter den Nägeln brennt. Gibt es Signale aus Rom, dass regionale Lösungen denkbar sind?

Die Steuergruppe zum Synodalen Prozess des Bistums Basel wird die Antworten, die das gfs liefert, anschauen und sich fragen: Was realisieren wir in unserem Bistum? Wo müssen wir handeln und was betrifft uns weniger? Diesen Prozess der Erneuerung innerhalb des Bistums gehen wir weiter. Wie, das werden wir nach Abschluss der Befragung anschauen.

Rom hat 2014 bei der Umfrage zu Ehe und Familie aus der Schweiz die Antwort gehört, die Gleichbehandlung von Homosexuellen sei hier ein wichtiges Thema. Passiert ist nichts. Weshalb soll ich also nun wiederum an einer Umfrage teilnehmen?

Man versucht zu differenzieren und das mit einer unterschiedlichen Optik anzuschauen. Nehmen wir ein queeres Paar, das gesegnet werden möchte. Hier gilt es, auf einem gemeinsamen Weg herauszufinden, was sie mit dem Segen genau wollen: Möchten sie eine Anerkennung durch die Kirche, durch die Gesellschaft, den Beistand Gottes? Das gilt auch für Leute, die heiraten wollen. Dieses Differenzieren haben wir ein bisschen vernachlässigt, weil wir in Kategorien von Recht und Pflicht denken. Dieser Prozess wird zeigen, wie fruchtbar das ist.

Müsste man nicht bei manchen Themen auch die Theologie neu denken und sich die Frage stellen: Ist die heutige Handhabung auch theologisch noch gerechtfertigt?

Interessant ist, dass die westliche Theologie sich ziemlich eingeschossen hat auf Gebote und Verbote. Der synodale Prozess hingegen hat nicht diese Frage im Blick, sondern er fragt eher: Hilft es, das Reich Gottes zu fördern oder nicht? Die Frage lautet nicht: Darf man? Sondern: Hilft es? Das ist es, was man einen geistlichen Prozess nennt. Dieses Ringen ist etwas spezifisch Christliches. Die Jüngerinnen und Jünger, die mit Jesus unterwegs waren, haben immer wieder gerungen. Sie haben Jesus nicht verstanden und nach Erklärungen gefragt. Er hat es erklärt, aber sie haben immer noch nicht verstanden. Dieses Ringen ist nicht in erster Linie resultat-orientiert, sondern prozess-orientiert.

Sie hatten 2016 um konkrete Vorschläge gebeten, wie eine geschwisterliche Kirche aussehen könnte. Die Landeskirche Luzern hat Ihnen mit 10 Schritten geantwortet. Ihre Reaktion darauf war recht kritisch. Wie werden Sie dieses Mal mit Antworten umgehen, die Ihnen vielleicht nicht gefallen?

In diesem Fall fand ich das Vorgehen nicht gut. Es waren vor allem Forderungen an den Bischof. Ich habe wenig von diesem Ringen gemerkt. Bei einer Erneuerung der Kirche müssen sich alle bewegen. Wenn etwas geändert wird, müssen sich zuerst Personen ändern und dann muss man zusammen schauen, was man umsetzen kann. Dafür gibt es unsere diözesane Steuergruppe. Denn das bestimmt nicht einfach der Bischof oder eine einzelne kantonale Synode, sondern es sollen möglichst alle einbezogen werden. Die Anfrage geht in erster Linie an jeden und jede Einzelne selbst. Im Markus-Evangelium heisst es: «Kehrt um.» Das beginnt bei mir.

Wie müsste die Umfrage ausfallen, damit Sie sagen könnten: Wow, toll!

Wenn sich ganz viele und verschiedene Gruppen eingeben, das würde mich freuen.

Was wäre der schlimmste Fall?

Ich wäre enttäuscht, wenn sich niemand dafür interessieren würde. Dann müssen wir uns fragen: Was bedeutet das jetzt zum Beispiel für unsere Struktur? Für unsere Relevanz? Was müssen wir ändern?

Freuen Sie sich auf den Prozess?

Ich bin ganz begeistert davon! Mich freut es, dass diese Synode wirklich versucht, das Ganze als einen Prozess zu führen. Der Einbezug aller Leute ist der Königsweg der Kirche. Die Kirche hat nach diesem Dokument offensichtlich den Auftrag, alle Leute einzubeziehen. Ich erhoffe mir, dass dieser Prozess uns alle betreffen wird. Und ich bin überzeugt, dass wir Handlungsfelder sehen, die für unser Bistum oder möglicherweise für die Schweiz von Belang sind, die aber nicht unbedingt den römischen Prozess betreffen.

 

Marianne Bolt (Pfarreiblatt des Kantons Zug)

Sylvia Stam (Pfarreiblätter der Kantone Bern und Luzern)

Nach dem Entscheid des Bundesrates hat auch das Bistum Basel die Corona-Schutzmassnahmen angepasst. Sie bleiben trotz Lockerungen beträchtlich. Chorkonzerte oder Chorsingen während Gottesdiensten im Innenbereich bleiben verboten.

Details zu den verbleibenden Schutzmassnahmen des Bistums Basel finden Sie jederzeit auf der Corona-Seite der Bistums-Webpages.

Im Anschluss an die Medienkonferenz des Bundesrats vom 14. Januar 2021 hat auch das Bistum Basel seine Präventionsmassnahmen angepasst. Für die Gottesdienste gibt es im Kanton Zug keine weiteren Beschränkungen.

Generalvikar Markus Thürig hat gestern die angepassten Schutzmassnahmen des Bistums Basel bekanntgegeben:

  • Die Gottesdienste dürfen nach kantonalen Regelungen weiter durchgeführt werden. Da die Zuger Regierung analog zum Bund keine weiteren Einschränkungen erlassen hat, bleibt es bei der Beschränkung auf 50 Personen.
  • Die ausserschulische Katechese wird bis Ende Februar ausgesetzt.
  • Die Mundkommunion wird bis Ende Februar untersagt.

Auf der Corona-Seite des Bistums Basel finden Sie jederzeit die aktualisierten Infos zu den Präventionsmassnahmen.

Die hitzige und scharf geführte Debatte um die Konzernverantwortungsinitiative hat auf allen Seiten zu Verletzungen geführt. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) wollen daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Besonders getroffen und zu Recht empört hat viele ein auf dem Portal kath.ch publizierter historischer Rückgriff auf das Verhalten der Schweiz gegenüber Nazi-Deutschland, der die Ablehnung der Initiative mit dem Holocaust in Verbindung brachte. Die SBK und RKZ als Auftraggeberinnen des Medienzentrums von kath.ch bedauern diese Äusserung zutiefst, distanzieren sich entschieden davon und bitten um Entschuldigung.

Gleichzeitig, ohne jedoch damit die gemeinsame Verantwortung zu relativieren, halten wir fest, dass das von der SBK und der RKZ erlassene Rahmen- und Redaktionsstatut den Medienzentren im Rahmen ihres Grundauftrags redaktionelle Unabhängigkeit garantieren. Diese findet freilich ihre Grenzen dort, wo die Werte, für die die Kirche eintritt, durch die Kommunikationsarbeit selbst verletzt werden.

Die SBK und die RKZ stehen dafür ein, dass die Kirchen als gesellschaftliche Akteure auch in Zukunft ihre Kernanliegen öffentlich formulieren und in die politischen Debatten einbringen dürfen. Gleichzeitig betonen sie, dass in der Diskussion von kontroversen gesellschaftlichen und kirchlichen Fragen stets der nötige Anstand und gegenseitige Respekt zu wahren sind.

Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz

Renata Asal-Steger, Präsidentin der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz

 

Der Vorstand des Vereins Katholisches Medienzentrum hat die gemeinsame Erklärung von SBK und RKZ zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Das Bistum Basel unterstützt die vom Bundesrat am 28. Oktober getroffenen verstärkten Präventionsmassnahmen gegen das Corona-Virus, deren Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren, um das Gesundheitssystem zu entlasten.

Für das kirchliche Leben sind insbesondere folgende nicht befristete Regeln zu beachten, wie Bistumssprecher Hansruedi Huber informiert:

  • An Gottesdiensten dürfen maximal 50 Personen teilnehmen.
  • Die Maskentragepflicht gilt quasi überall in Gebäuden und neu auch im Aussenbereich, da wo es eng wird.
  • Es gelten die allenfalls weitergehenden Massnahmen der Kantone.

Auf der Corona-Seite des Bistums Basel finden Sie jederzeit die aktualisierten Infos zu den Präventionsmassnahmen.

«Einmalige Chance»

In seinem Brief zu den verschärften Massnahmen an die Seelsorgenden des Bistums schliesst Generalvikar Markus Thürig mit folgendem Ausblick auf Weihnachten:

«Die kommende Advents- und Weihnachtszeit fordert uns als Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Pandemie heraus. Sie stellt in diesem Jahr aber auch eine einmalige Chance dar, aus dem Gewohnten auszubrechen und die Botschaft des menschgewordenen Gottes neu und kreativ und überraschend anders ins Spiel zu bringen. Die Abteilung Pastoral ist am Thema dran und wird sich mit pastoralen Überlegungen dazu bis Ende der kommenden Woche melden.» Mitg./Bth

 

 

Mehr Macht dem Klerus, weniger den Nichtgeweihten: Eine Vatikan-Instruktion sorgt für Wirbel. Bischof Felix Gmür hält sie für «theologisch defizitär und klerikalistisch verengt».

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