Im Bistum Basel ist Anfang Juli ein Konzept gegen sexuelle Übergriffe in Kraft getreten. Der Bischof von Basel hat es mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften erarbeitet.
Das Bistum Basel hat ein Konzept zur Bekämpfung von Übergriffen erarbeitet. Anfang Juli trat die «Prävention und Intervention gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» in Kraft, womit die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) umgesetzt werden. Es basiert auf einer Grundlage, welche die SBK im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Vereinigung der Höheren Ordensoberen erarbeitet hat. Adressaten dieses Konzepts sind grundsätzlich alle Personen im kirchlichen Dienst, die durch staatskirchenrechtliche Körperschaften oder andere Instanzen angestellt sind, sowie auch Freiwillige.
Im Konzept wird betont, dass es sich bei der Seelsorge um Beziehung handelt. Eine Beziehung, für deren Gestaltung die Seelsorgenden in jedem Fall verantwortlich seien, denn es handle sich immer um asymmetrische Beziehungen. Aufgezeigt werden die Übergänge von alltäglichem Normalverhalten zu Grenzverletzungen bis hin zu strafbarem Verhalten.
Ein vom Bischof errichtetes diözesanes Fachgremium ordnet Aufbau- und Ablauforganisation der geschaffenen Stellen im Bereich von Prävention und Intervention gegen sexuelle Übergriffe. Um Übergriffen konkret entgegenzuwirken, wird ein Präventionsbeauftragter oder eine Präventionsbeauftragte des Bistums die Umsetzung der Massnahmen durchsetzen und überprüfen. Ebenfalls unterstützt diese Person das Ausarbeiten eines Verhaltenskodex, den Seelsorgeteams erarbeiten müssen. Weiter wird unter anderem veranlasst, dass alle Seelsorgenden bei Stellenantritt eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, in der sie bestätigen, sich entsprechend den Richtlinien zu verhalten wie auch Weiterbildungen zu absolvieren, in denen sie auf problematische Aspekte ihrer Arbeit aufmerksam gemacht werden.
Der Bischof hat die Weisungsbefugnis all jenen Personen gegenüber, die durch ihn ernannt oder mit einer Missio canonica für den pastoralen Dienst beauftragt sind. Bereits den Bewerbungsunterlagen müssen diese Personen einen Privat- und Sonderprivatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister beilegen, der danach alle drei Jahre erneut einzureichen ist. Für die Personen im kirchlichen Dienst, die von einer anderen Anstellungsbehörde angestellt worden sind oder sich freiwillig in einem sensiblen Bereich in der Pastoral betätigen, empfiehlt der Bischof dieselben oder ähnliche Massnahmen. Zu diesen Personen gehören beispielsweise KatechetInnen, JugendarbeiterInnen, Präsides von Kinder- und Jugendverbänden, SozialarbeiterInnen, PfarreisekretärInnen, KirchenmusikerInnen, SakristanInnen oder HauswartInnen.
Marianne Bolt
Gesamtes Konzept des Bistums Basel
Am 1. Juli tritt Brigitte Glur-Schüpfer die Stelle als Regionalverantwortliche der Bistumsregion St. Viktor an. Im Interview erklärt sie, wo sie bei der Katholischen Kirche Zug mitwirkt und was sie herausfordert.
Frau Glur, als neue Regionalleiterin der Bistumsregion St. Viktor sind Sie vor allem Managerin und nicht mehr Seelsorgerin. Wie fühlt sich das an?
Ja, ich werde mit der neuen beruflichen Aufgabe im Bistum nicht mehr als Pfarreiseelsorgerin arbeiten, ich bin und bleibe jedoch Seelsorgerin. Als Regionalverantwortliche werde ich weiterhin vielen Menschen begegnen. Ich werde in einer Leitungsaufgabe im Bistum Basel arbeiten und dadurch auch Menschen begleiten. Ich bin der Überzeugung, dass man Menschen nicht «managen» kann. Es wird die Kunst sein, Menschen so zu führen, dass ein Klima des gegenseitigen Vertrauens geschaffen wird, um miteinander dialogisch offen unterwegs zu sein. Es geht mir vom Auftrag des Evangeliums her darum, Menschen zu ermutigen und zu stärken.
Das Bischofsvikariat vertritt den Bischof in der jeweiligen Bistumsregion. Um welche Aufgaben handelt es sich konkret?
Konkret sind dies folgende Aufgaben:
Wie sieht die Aufgabenteilung zwischen Ihnen und dem Bischofsvikar Hanspeter Wasmer aus und welche Aufgaben übernehmen Sie im Raum des Kantons Zug?
Grundsätzlich haben wir uns die Zuständigkeit für die Pastoralräume in allen Kantonen aufgeteilt. Bei den kantonalen Körperschaften und Institutionen werde ich für zwei Jahre für den Kanton Thurgau und den Kanton Zug zuständig sein. Zudem werde ich für die Spezialseelsorge in allen vier Bistumskantonen verantwortlich sein.
Welche besonderen Herausforderungen sehen Sie auf sich zukommen?
Eine grosse Herausforderung ist, die faszinierende und befreiende Botschaft von Jesus Christus in der heutigen Zeit glaubwürdig zu leben und zu verkünden. Die Fragen nach Frauen und Kirche – und damit verbunden die Fragen nach Macht, Klerikalismus, Partizipation, Dienste und Ämter in der Kirche – stehen im Zentrum notwendiger Reformen. Weitere Herausforderungen sind:
Welche Verbindungen haben Sie bereits zu unserem Kanton?
Ich war schon mehrfach im Kanton Zug beruflich tätig: 2003 hatte ich für ein Schuljahr einen Lehrauftrag im Fach «Religion bzw. Weltreligionen» an der Kantonsschule Zug. Bis 2018 war ich an der Kantonsschule Zug jeweils auch Expertin für die Maturitätsprüfungen in diesem Fach. Von 2004 bis 2006 arbeitete ich als Dozentin und Fachleiterin «Fachdidaktik Ethische Bildung» an der Pädagogischen Hochschule in Zug und war auch als Co-Leiterin für den Vorbereitungskurs mitverantwortlich. Zudem absolvierte ich die Berufseinführung des Bistums Basel als Pastoralassistentin in der Pfarrei St. Johannes d. T. in der Stadt Zug.
Interview: Bernadette Thalmann
Die Einsetzungsfeier von Brigitte Glur-Schüpfer als Regionalverantwortliche der Bistumsregion St. Viktor und die Verabschiedung ihrer Vorgängerin Margrith Mühlebach-Scheiwiller finden am 21. August 2020, 17.15 Uhr, in der Kathedrale in Solothurn statt. Anmeldung bitte bis Montag, 17. August 2020 an die bischöfliche Kanzlei: kanzlei@bistum-basel.ch, 032 625 58 41.
siehe auch Medienmitteilung «Brigitte Glur-Schüpfer wird neue Regionalverantwortliche der Bistumsregion St. Viktor»
Aufgrund des Entscheids des Bundesrats, das Versammlungsverbot aufrechtzuerhalten, dürfen vorläufig weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Dagegen protestieren Bischof Gmür und VKKZ-Präsident Karl Huwyler.
Sowohl die Gottesdienste wie auch der ausserschulische kirchliche Religionsunterricht und die Firmvorbereitungskurse gelten als «Veranstaltungen» und unterliegen deshalb dem Versammlungsverbot, wie Bistumssprecher Hansruedi Huber informiert.
Bischof Felix Gmür ist nicht zufrieden mit dieser Situation, wie kath.ch berichtet. Er möchte die öffentlichen Gottesdienste ab Christi Himmelfahrt am 21. Mai oder Pfingsten am 31. Mai wieder aufnehmen, wartet jedoch auf grünes Licht des Bundesrates. «Wenn andere Versammlungen wieder erlaubt werden, sehe ich keinen Grund, warum keine Messen zugelassen werden sollten. Es ist eine Frage der Gleichbehandlung», sagte der Bischof.
Karl Huwyler, Präsident der Vereinigung der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ) hat sich per E-Mail an die Zuger Vertreter im National- und Ständerat gewandt. Er bittet sie darum, sich beim Bundesrat für eine aktive Behandlung des Themas «Zulassen kirchlicher Aktivitäten» einzusetzen und dies auch öffentlich zu kommunizieren. «Dies ist nicht nur ein Teil zur Bewältigung der zukünftigen gesellschaftlichen Probleme, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den kirchlichen Aktivitäten».
Die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) hat am 27. April ein Rahmenkonzept mit Schutzmassnahmen zur Durchführung von öffentlichen Gottesdiensten veröffentlicht.
Auf der Corona-Seite des Bistums Basel finden Sie jederzeit die aktualisierten Infos zu den Präventionsmassnahmen.
Bernadette Thalmann
Die Corona-Pandemie zeige, wie verletztlich die Welt und wir alle seien, sagt Bischof Felix Gmür in einem Interview mit kath.ch. Nun komme es darauf an, einander zu stützen. Dies gehe auch mit Abstand.
Die reformierte und die katholische Kirche in der Schweiz setzen in Zeiten der Corona-Krise zusammen ein Zeichen der Verbundenheit: Sie rufen die Menschen dazu auf, Kerzen auf den Fenstersimsen zu entzünden.
Um ein Zeichen der Hoffnung und der Verbundenheit zu setzen, rufen nun die Schweizer Bischofskonferenz SBK und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS in einer gemeinsamen Botschaft alle Menschen auf, jeweils donnerstags um 20 Uhr eine Kerze anzuzünden und sie sichtbar vor dem Fenster zu platzieren und etwas zu beten, z.B. ein Vaterunser: für die am Virus Erkrankten, für die im Gesundheitswesen Arbeitenden und für alle Menschen, die angesichts der aktuellen Lage zu vereinsamen drohen.
«Für sie alle bitten wir um Gottes Beistand und drücken so unsere Verbundenheit mit ihnen aus», so Bischof Gmür. Ein Lichtermeer der Hoffnung soll sich so durch das ganze Land ziehen. Diese Aktion dauert bis Gründonnerstag. «Kirche ist mehr als ein Haus – sie ist ein Auftrag, für einander zu sorgen, in der Bedrohung jetzt erst recht», sagt Gottfried Locher. Die Sorge um die Menschen in unserem Land geht weiter: Am Gründonnerstag werden zum Abendgebet um 20 Uhr alle Glocken der beiden Kirchen läuten, ebenso am Ostersonntag.
Medienmitteilung der EKS und SBK vom 18. März 2020