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Wir geben einander Halt

05.03.2020, 16.21

Die Pastoralräume, Pfarreien und Kirchgemeinden wurden am 5. März von der Bistumsregionalleitung und der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ über den Umgang mit dem Corona-Virus informiert.

Auch unsere Pfarreien und Kirchgemeinden sind von den Massnahmen betroffen, die die staatlichen Behörden erlassen haben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und zu verhindern. Regelungen für Gottesdienste und Beerdigungen:

  • Die Meldepflicht ist erfüllt mit der Publikation der Gottesdienstzeiten sowie mit der Ankündigung der Beerdigung (Keine Anmeldung bei der Hotline oder per Formular erforderlich). Darunter fallen auch Gottesdienste im Zusammenhang mit einem «Suppentag».
  • Teilnehmende, die innerhalb der letzten 14 Tage ein Risikogebiet bereist haben, sollen sich entfernen oder im hinteren Teil der Kirche aufhalten (Abstand): Ein Hinweis mittels eines Plakats am Eingang sowie Erwähnung durch den Leiter/die Leiterin am Anfang des Gottesdienstes reicht.
  • Kranke Personen mit Fieber, Husten oder Atembeschwerden sollen nicht am Gottesdienst teilnehmen.
  • Wenn mehr als 200 Teilnehmende erwartet werden, ist die Rückverfolgbarkeit sicher zu stellen: z.B. mittels Personenliste mit Telefonnummer, in die sich die Kirchgänger eintragen können. Bei Beerdigungen gilt die Eintragungspflicht aus Praktikabilitätsgründen beim Betreten der Kirche.
  • In allen Fällen sollen die aktuellen Hygienemassnahmen eingehalten werden.

Das Bistum hat am 27. Februar 2020 bereits über Vorsichtsmassnahmen für die Liturgien informiert:

  • Wer Grippesymptome aufweist, bleibt zu Hause. Das gilt auch für Liturgien.
  • In der Eucharistiefeier erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand; von der Mundkommunion ist abzusehen.
  • Wer die Kommunion austeilt, hat vorher die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
  • Bei einer Konzelebration wird das Blut Christi durch Eintauchen der Hostie konsumiert; der letzte Priester, der kommuniziert, trinkt den Kelch aus.
  • Die Weitergabe des Friedensgrusses entfällt.
  • An manchen Orten kann es angebracht sein, die Weihwasserbecken zu leeren.

Diese Anweisungen gelten weiterhin. Im Übrigen bitten wir Sie, in eigener Verantwortung regelmässig die Websiten von Bund und Kanton Zug zu konsultieren und die dort kommunizierten Massnahmen umzusetzen. Die Adressen lauten:

Das Corona-Virus wird noch längere Zeit unseren Alltag beeinflussen. Wie sich das auf erst später stattfindende Veranstaltungen und Angebote auswirkt, etwa Erstkommunionfeiern oder Sommerlager, wissen wir nicht. Wir danken Ihnen, dass Sie die Vorbeugungs- und Schutzmassnahmen mittragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

Unterzeichnende:

  • Hanspeter Wasmer, Bischofsvikar
  • Margrith Mühlebach-Scheiwiller, Regionalverantwortliche
  • Karl Huwyler, Präsident VKKZ
  • Melanie Hürlimann, Geschäftsstellenleiterin VKKZ