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Wir vermitteln Bildung

06.05.2020, 10.36

Aufgrund der Corona Krise und als Zeichen der Solidarität hat der Kirchenrat der Katholischen Kirche Stadt Zug am 28. April 2020 beschlossen, alle Kirchenmusikerinnen und -musiker zu entschädigen.

Infolge Verschärfung der Massnahmen vom Bund zum Schutz vor dem neuen Coronavirus müssen alle kirchlichen Veranstaltungen voraussichtlich bis am 8. Juni 2020 abgesagt werden. Alle freischaffenden Musikerinnen und Musiker, die jeweils von der Katholischen Kirchgemeinde Zug engagiert werden, können seit dem 16. März 2020 keine Auftritte wahrnehmen. Sie erhalten 80 Prozent der vereinbarten Gage. Dies betrifft alle kirchliche Veranstaltungen, welche in Folge der aktuellen Krise abgesagt werden mussten.
Diese Auszahlungen sind als einmalige Sonderentschädigung zu verstehen. Organistinnen und Organisten erhalten den vollen Lohn – wie alle anderen Mitarbeitenden.

 

Medienmitteilung vom 5. Mai 2020