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Wir machen Glauben erlebbar

20.10.2020, 10.47

Nachdem der Bundesrat am Sonntag die generelle Maskenpflicht für öffentliche Bereiche verkündet hat, gibt heute das Bistum Basel bekannt, welche Massnahmen im Detail für das kirchliche Leben im Bistum gelten.

Bistumssprecher Hansruedi Huber fasst die Präventionsmassnahmen zur Bekämpfung der zweiten Covid-Welle wie folgt zusammen:

  • Es gilt Maskentragepflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen: Kirchen und Kapellen, Pfarramt-Empfangsbereiche, Besprechungszimmer für Beratungen, Jugendräume, Eingangsbereiche der Kirchen und Pfarreiheime, etc.
    Davon ausgenommen sind auftretende Personen, wenn das Tragen einer Gesichtsmaske die Aktivität verunmöglicht.
  • Die Maskentragepflicht ändert nichts an den bereits geltenden Schutzkonzepten, namentlich den Abstandsregeln.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Besucherinnen und Besuchern muss zwischen den Sektoren à max. 100 Personen der erforderliche Abstand eingehalten werden. Ein Wechsel der Besucherinnen und Besucher von einem Sektor in den anderen ist verboten. Es wird empfohlen, diese Bestimmung sinngemäss für die Gottesdienste umzusetzen, indem die Sitzbank-Blöcke als Sektoren behandelt werden.
  • Maskentragepflicht gilt auch für Zelebrantinnen/Zelebranten und weitere Mitwirkende. Alle tragen die Gesichtsmaske, ausser wenn sie solo sprechen oder im Altarraum singen. Der Abstand zu anderen Personen muss dabei eingehalten werden.
  • Kann bei der Spendung von Sakramenten (z.B. Chrisamsalbung) der Abstand nicht eingehalten werden, muss die Gesichtsmaske getragen werden.

Auf der Corona-Seite des Bistums Basel finden Sie jederzeit die aktualisierten Infos zu den Präventionsmassnahmen. Mitg./Bth