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Wir leben christliche Werte

17.04.2020, 11.42

Die gestern durch den Bundesrat präsentierte schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen wird sich in der ersten Etappe bis 11. Mai auf den kirchlichen Betrieb noch nicht stark auswirken.

Eine Normalisierung findet bei den Begräbnisfeiern statt, die auf den ganzen Familienkreis erweitert wurden. Die dringliche Empfehlung des Bischofs, dass die Begräbnisfeier im Freien stattfinden soll, bleibt allerdings bestehen. Auch die Seelsorge profitiert von den Lockerungen. Hausbesuche dürfen unter Wahrung der Schutzmassnahmen wieder persönlich stattfinden.

Am 29. April wird der Bundesrat mitteilen, welche Massnahmen ab 11. Mai gelockert werden. Erwartet wird unter anderem die Öffnung des Schulbetriebs und damit auch des Religionsunterrichts. Für diesen ist das jeweilige Schutzkonzept der Schule zu übernehmen und gegebenenfalls anzupassen.
Alle bisherigen Schutzmassnahm bleiben in Kraft. Öffentliche Gottesdienste sind untersagt. Es gelten weiterhin die behördlichen Anweisungen. Die Regelungen des Bistums sind auf den Spezialwebseiten zu finden.

 

Hansruedi Huber, Kommunikationsverantwortlicher Bistum Basel