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Wir bilden eine Gemeinschaft

Die Erkenntnisse der am 12. September 2023 veröffentlichten Pilotstudie erschüttern auch uns als seelsorgerlich oder staatskirchenrechtlich Verantwortliche für die Katholische Kirche im Kanton Zug zutiefst. Unsere Gedanken sind derzeit bei den Betroffenen. Ihnen und deren Umfeld wurde unermessliches Leid angetan. Beschämt anerkennen wir, dass strukturelle Bedingungen in der Kirche Missbrauch und anschliessend Vertuschen systemisch ermöglicht haben. Die bereits eingeleiteten Massnahmen unterstützen wir und schauen noch genauer hin als bisher – in den Pfarreien, Kirchgemeinden und auch als Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ.

Auf dem Hintergrund der durch die Studie zutage geförderten sexuellen Missbrauchstaten im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz können wir nachvollziehen, dass viele Menschen der Kirche den Rücken zudrehen und austreten.

Mit Ihren Kirchensteuern haben Sie in Ihrer Kirchgemeinde und Pfarrei vor Ort viel Gutes ermöglicht, denn der allergrösste Teil Ihres Beitrags ist in der Kirchgemeinde geblieben. Dank Ihnen konnten im Kanton auch überregionale Aufgaben wie die Seelsorge für Fremdsprachige, Spital-, Gefängnis- und Behindertenseelsorge, Jugendverbände und vieles mehr unterstützt werden. Der Bischof bekommt von jeder Kirchgemeinde einen Beitrag, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann.

Für Ihre Solidarität in den vergangenen Jahren danken wir Ihnen herzlich.

 

So erfolgt Ihr Austritt aus der katholischen Kirche:

  • Unter „Kirchenaustritt“ versteht sich hier der Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft sowie aus der römisch-katholischen Kirche als solcher.
  • Sie teilen den Austritt der katholischen Kirchgemeinde Ihres Wohnorts schriftlich und unterschrieben mit. Bitte geben Sie auch Ihre persönlichen Daten und die Wohnadresse an.
  • Falls auch Ihre Kinder (bis zum 16. Lebensjahr) austreten sollen, geben Sie dies bitte ebenfalls an. Kinder über 16 Jahre müssen gesondert ihren Austritt erklären.
  • Die Kirchgemeinde wird Ihren Austritt bestätigen. Für das Austrittsdatum ist der Eingangsstempel auf Ihrem Schreiben ausschlaggebend.
  • Die Kirchgemeinde informiert die Wohngemeinde über den Austritt.

Das ändert sich nach Ihrem Austritt: 

  • Einige Angebote wie Gottesdienste zur Trauung und Beerdigung können kostenpflichtig sein.
  • Sie können kein Patenamt (Taufpate/Taufpatin oder Firmpate/Firmpatin) mehr übernehmen.
  • Die Kirchensteuerpflicht entfällt und Sie unterstützen damit auch keine der umfangreichen kirchlichen Leistungen mehr.
  • Sie verlieren Ihr Stimm- und Wahlrecht an der Kirchgemeindeversammlung.
  • Sie gelten im Kontakt mit offiziellen Ämtern nun als konfessionslos, sind aber durch die Taufe nach wie vor Christ oder Christin.

Spezialfall „Partieller Kirchenaustritt“:

Es gibt auch die Möglichkeit, aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft auszutreten und trotzdem offizielles Mitglied der römisch-katholischen Kirche zu bleiben („partieller Kirchenaustritt“). In diesem Fall entfallen die offiziellen Kirchensteuern, Sie gelten nicht mehr als Mitglied der konkreten Kirchgemeinde vor Ort und damit entfällt auch das Stimm- und Wahlrecht an der Kirchgemeindeversammlung.

Ihren Willen zur weiteren Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche müssen Sie in diesem Fall jedoch eindeutig und insofern auch materiell ausdrücken. Dazu gehört, dass Sie in der Höhe der bisherigen Kirchensteuern jährlich einen finanziellen Beitrag direkt an den Bischof zuhanden des diözesanen Solidaritätsfonds leisten. Das bischöfliche Ordinariat führt diesen Solidaritätsfonds und das entsprechende Personenregister.

 

Hinweise:

  • Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Kirchenaustritt kostenlos ist. Im Internet zu findende Angebote sind oftmals kostenpflichtig und keine offizielle Plattform.
  • Alle Informationen und Dokumente des Bistums Basel zum Thema finden Sie hier.