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Wir bilden eine Gemeinschaft

Das «Duale System» ist eine Eigenheit der schweizerischen Kirchenstruktur. Mit dem «Codex Iuris Canonici» besitzt die Römisch-Katholische Weltkirche eine eigene Rechtsordnung, das kanonische Recht. Es regelt die Organisationsstruktur der Kirche als Weltkirche mit ihren Teilkirchen bis hin zu den Pfarreien, legt Kompetenzen und Aufgaben fest und umschreibt den Auftrag der Kirche.
In der Bundesverfassung der Schweiz ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährleistet. Weil die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig sind, ist die Handhabung sehr unterschiedlich.

 

Das «Duale System» von Kirche und Staat | © kath.ch

 

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) sorgen gemeinsam für die Erfüllung der Aufgaben der Katholischen Kirche auf der gesamtschweizerischer Ebene. Auf kantonaler Ebene tun dies die Pfarreien/Pastoralräume zusammen mit den Kirchgemeinden. Dabei sorgen die staatskirchenrechtlichen Instanzen für die finanziellen Mittel und schaffen Strukturen, die es den pastoralen Instanzen ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Mit der Taufe werden wir nach kanonischem Recht Mitglied der Kirche. Angehörige der römisch-katholischen Konfession sind im Kanton Zug auch automatisch Mitglieder der Kirchgemeinde am Wohnsitz. Die Doppelmitgliedschaft ist eine Folge der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Kirche durch den Staat. Sie setzt vonseiten der Kirche Rechtsstaatlichkeit, eine demokratische Organisationsform und finanzielle Transparenz voraus.

Video «Dual stark – Das duale System der katholischen Kirche Schweiz»