Die 10 römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Zug sind staatlich anerkannte Einheiten des öffentlichen Rechts. Ihnen gehören jeweils alle Katholiken an, die auf ihrem Gemeindegebiet wohnen. Die geltende Kirchenordnung gewährt den Kirchgemeinden das Steuerrecht und verpflichtet sie, damit die finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens zu schaffen.
Die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ) ist deren Gemeinschaftswerk und Dienstleistungsorganisation. Sie hat eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und eine eigene Rechtspersönlichkeit. Welche Aufgaben ihr übertragen werden, beschliesst die Delegiertenversammlung der VKKZ. Die Umsetzung ihrer Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen auf pastoraler Ebene.
Staatskirchenrechtliche Organisation Katholische Kirche Zug
Statuten VKKZ

Das VKKZ-Präsidium: v.l. Markus Burri, Marlen Schärer, Margrith Hammer, Melanie Hürlimann und Karl Huwyler | © Katholische Kirche Zug
VKKZ-Präsidium
Karl Huwyler, Walchwil (Präsident)
E-Mail
Margrith Hammer-Stadelmann, Risch (Vizepräsidentin)
E-Mail
Melanie Hürlimann-Kaufmann, Baar (Geschäftsstellenleiterin)
E-Mail
Marlen Schärer-Zürcher, Steinhausen
E-Mail
Markus Burri
E-Mail
Kontakt
Geschäftsstelle der
Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden
des Kantons Zug
Landhausstrasse 15
6340 Baar
Melanie Hürlimann, Geschäftsstellenleiterin
T 041 767 71 20
melanie.huerlimann@zg.kath.ch
Ruth Flury, Finanzen
T 041 767 71 23
ruth.flury@zg.kath.ch
Ursula Leutert, Personal
T 041 767 71 24
ursula.leutert@zg.kath.ch