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Wir verbinden Kulturen

23.06.2020, 16.29

Im Bistum Basel gilt seit heute ein vereinfachtes Konzept. Da seit dem 20. Juni zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nur noch die «besondere Lage» gilt, hat die Schweizer Bischofskonferenz ihr Rahmenschutzkonzept per 22. Juni ausser Kraft gesetzt.

Als Schutzkonzept für öffentliche Gottesdienste im Bistum Basel gilt ab dem 23. Juni ein vereinfachtes Konzept. Die Vereinfachungen gelten laut Bistumssprecher Hansruedi Huber auch für religiöse Veranstaltungen, für die Kinder- und Jugendarbeit wie auch für Vereinsanlässe.

Weiterhin wichtig bleibt eigenverantwortliches Handeln, vorab das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln. Zudem müssen alle öffentlich zugänglichen Orte über ein Schutzkonzept verfügen. Für das Schutzkonzept gelten u.a. folgende Vorgaben:

  • Der erforderliche Abstand beträgt 1,5 Meter. Im Sitzplatzbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass mindestens ein Platz freigehalten oder zwischen den Sitzplätzen ein gleichwertiger Abstand eingehalten wird.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Besucherinnen und Besuchern muss zwischen den Sektoren à max. 300 Personen der erforderliche Abstand eingehalten werden. Ein Wechsel der Besucherinnen und Besucher von einem Sektor in den anderen ist verboten.
  • Werden Kontaktdaten erhoben, müssen die betroffenen Personen über deren Verwendungszweck informiert werden. Die Daten müssen 14 Tage aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet werden.
  • Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben verboten.
  • Die Kantone können Erleichterungen oder zusätzliche Massnahmen beschliessen. Die Verantwortlichen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen, Spezialseelsorge- und Fachstellen, beachten die kantonalen Verordnungen.

Auf der Corona-Seite des Bistums Basel finden Sie jederzeit die aktualisierten und vollständigen Infos zu den Präventionsmassnahmen. Mitg./MB