Zur Startseite Zur Navigation Zum Inhalt Zur Kontaktseite Zur Sitemapseite Zur Suche
Wir vermitteln Bildung

07.11.2018, 09.57

Die Katholische Kirche Zug sieht bei einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative die Menschenrechte gefährdet. Sie empfiehlt deshalb, am 25. November 2018 mit «Nein» abzustimmen.

Unter dem Schlagwort der Selbstbestimmung soll das Schweizer Verfassungsrecht über das Völkerrecht gestellt werden. Dies gefährdet die Einhaltung bestehender internationaler Verträge durch die Schweiz, insbesondere der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, welche die Schweiz 1974 unterzeichnete.

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist eine notwendige Rückversicherung für den Schutz vor Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung. In unserer Kirche steht die Geschwisterlichkeit als Vorbild für die menschliche Gemeinschaft über Grenzen hinweg. Die christlichen Werte und Traditionen erfordern den Einsatz für die Menschenrechte.

Die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ist zweifelsohne ein wichtiger Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass Mehrheiten nicht ausschliesslich und alleine bestimmen. Auch Schwächere brauchen eine Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen. Dies garantiert die Menschenrechtskonvention.
Dass der Schutz dieser Grundrechte in der Schweiz weiterhin Vorrang hat, ist der Katholischen Kirche Zug ein Anliegen. Sie empfiehlt deshalb, die Selbstbestimmungsinitiative abzulehnen.

 

 

Medienmitteilung vom 7. November 2018