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Wir bilden eine Gemeinschaft

01.07.2020, 15.27

Im Bistum Basel ist Anfang Juli ein Konzept gegen sexuelle Übergriffe in Kraft getreten. Der Bischof von Basel hat es mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften erarbeitet.

Das Bistum Basel hat ein Konzept zur Bekämpfung von Übergriffen erarbeitet. Anfang Juli trat die «Prävention und Intervention gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» in Kraft, womit die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) umgesetzt werden. Es basiert auf einer Grundlage, welche die SBK im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Vereinigung der Höheren Ordensoberen erarbeitet hat. Adressaten dieses Konzepts sind grundsätzlich alle Personen im kirchlichen Dienst, die durch staatskirchenrechtliche Körperschaften oder andere Instanzen angestellt sind, sowie auch Freiwillige.

Asymmetrische Beziehung

Im Konzept wird betont, dass es sich bei der Seelsorge um Beziehung handelt. Eine Beziehung, für deren Gestaltung die Seelsorgenden in jedem Fall verantwortlich seien, denn es handle sich immer um asymmetrische Beziehungen. Aufgezeigt werden die Übergänge von alltäglichem Normalverhalten zu Grenzverletzungen bis hin zu strafbarem Verhalten.

Ein vom Bischof errichtetes diözesanes Fachgremium ordnet Aufbau- und Ablauforganisation der geschaffenen Stellen im Bereich von Prävention und Intervention gegen sexuelle Übergriffe. Um Übergriffen konkret entgegenzuwirken, wird ein Präventionsbeauftragter oder eine Präventionsbeauftragte des Bistums die Umsetzung der Massnahmen durchsetzen und überprüfen. Ebenfalls unterstützt diese Person das Ausarbeiten eines Verhaltenskodex, den Seelsorgeteams erarbeiten müssen. Weiter wird unter anderem veranlasst, dass alle Seelsorgenden bei Stellenantritt eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, in der sie bestätigen, sich entsprechend den Richtlinien zu verhalten wie auch Weiterbildungen zu absolvieren, in denen sie auf problematische Aspekte ihrer Arbeit aufmerksam gemacht werden.

Privat- und Sonderprivatauszug

Der Bischof hat die Weisungsbefugnis all jenen Personen gegenüber, die durch ihn ernannt oder mit einer Missio canonica für den pastoralen Dienst beauftragt sind. Bereits den Bewerbungsunterlagen müssen diese Personen einen Privat- und Sonderprivatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister beilegen, der danach alle drei Jahre erneut einzureichen ist. Für die Personen im kirchlichen Dienst, die von einer anderen Anstellungsbehörde angestellt worden sind oder sich freiwillig in einem sensiblen Bereich in der Pastoral betätigen, empfiehlt der Bischof dieselben oder ähnliche Massnahmen. Zu diesen Personen gehören beispielsweise KatechetInnen, JugendarbeiterInnen, Präsides von Kinder- und Jugendverbänden, SozialarbeiterInnen, PfarreisekretärInnen, KirchenmusikerInnen, SakristanInnen oder HauswartInnen.

 

Marianne Bolt

 

Gesamtes Konzept des Bistums Basel