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Wir bilden eine Gemeinschaft

05.07.2021, 10.37

In der aktuellen Stabilisierungsphase der Coronakrise erlaubt weitere Öffnungsschritte. Der Aufwand für die Umsetzung der Schutzkonzepte wird etwas kleiner. Begegnungen mit anderen Menschen und Kulturveranstaltungen sind wieder leichter möglich.

Hier eine Zusammenfassung der Schutzmassnahmen des Bistums Basel. Einiges bleibt, verschiedenes darf gelockert werden:

  • Nach wie vor werden Distanzhalten und Maskentragen empfohlen.
  • Im Innenbereich bleibt die generelle Maskentragpflicht.
  • Für Einrichtungen, die den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränken, gelten keine Einschränkungen mehr.
    Ein Schutzkonzept muss aber festhalten, wie der Zugang kontrolliert wird.
  • Für religiöse Feiern ist der Zertifikatseinsatz nicht erlaubt.
  • Religiöse Feiern dürfen mit bis zu 1000 Personen durchgeführt werden (allerdings beschränkt auf zwei Drittel der Kapazität), mit Sitzpflicht für die Gottesdienstbesucher/-innen (der Kommuniongang ist zulässig). Bei Prozessionen in Innenräumen dürfen max. 250 Besucher/-innen, im Freien 500 Personen anwesend sein. Es gilt in Innenbereichen eine Maskentragpflicht (Ausnahme: wer vorliest, vorbetet).
  • Die Gottesdienstbesucher/-innen verteilen sich in der Kirche so, dass der Abstand von anderthalb Metern eingehalten wird (jede zweite Bankreihe); davon ausgenommen sind Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt leben.
  • An Stelle der markierten Sitzplätze reicht neu eine Information beim Eingang, die auf die Abstandsregeln und die Maskentragpflicht hinweist.
  • Mit Maske kann weiterhin im Gottesdienst gesungen werden. Chöre können wieder im Gottesdienst singen.
  • Die Kontaktdaten der anwesenden Personen müssen erhoben werden, wenn es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands ohne Schutzmassnahmen kommt. Weil das in den Gottesdiensten nicht gegeben ist, müssen keine Kontaktdaten aufgenommen werden.
  • Private Treffen im Familien- und Freundeskreis, die nicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen stattfinden, sind mit max. 30 Personen (inkl. Kinder) erlaubt. Trifft man sich draussen im Familien- und Freundeskreis, sind max. 50 Personen erlaubt (inkl. Kinder).
  • Für Kulturveranstaltungen (auch Erwachsenenbildung) mit Sitzpflicht sind max. 1000 Personen zugelassen. Ohne Sitzpflicht sind draussen höchstens 500 und in einem Innenbereich höchstens 250 Zuschauer/-innen zulässig. Die Einrichtungen dürfen bis max. zwei Drittel der Kapazität besetzt werden. Es gilt Maskentragen, und zwischen den Besucher/-innen muss im Rahmen des Möglichen der Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Davon ausgenommen sind Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt leben. Für die Konsumation gelten die Gastronomieregeln.
  • Konzerte mit Chor sind in diesem Rahmen wieder möglich.
  • Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.
  • Tanzveranstaltungen sind verboten, ausser der Zutritt ist auf Personen mit einem Covid-19-Zertifikat eingeschränkt.

Details zu den verbleibenden Schutzmassnahmen des Bistums Basel finden Sie jederzeit auf der Corona-Seite der Bistums-Webpages.